Abgeschickt von Erich.Bauer am 13 Dezember, 2006 um 20:26:15
Antwort auf: Altbau: Ersetzung der bisher gültigen Geschossflächenberechnung von seiten der Gemeinde durch eine neue, obwohl keine baulichen Veränderungen stattgefunden haben. von Heinz Müller am 13 Dezember, 2006 um 12:17:50:
Die Geschossfläche dürfte für Zwecke der Beitragserhebung nach den Vorschriften der zum Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflichten (also aktuell) geltenden Landesbauordnung mit ihrem jeweiligen Vollgeschoss- bzw. Geschossbegriff zu ermitteln sein. Ggf. ist dies sogar in der Beitragssatzung explizit geregelt.