Altbau: Ersetzung der bisher gültigen Geschossflächenberechnung von seiten der Gemeinde durch eine neue, obwohl keine baulichen Veränderungen stattgefunden haben.


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Abgeschickt von Heinz Müller am 13 Dezember, 2006 um 12:17:50

Wir wohnen in einem 1936 gebauten und damals in seiner auch heute noch bestehenden Form genehmigten Einfamilienhaus in Bayern. Im Zusammenhang mit der Erhebung einer sog. Verbesserungsabgabe für die Kanalsanierung wurde im Auftrag der Gemeinde die Geschossfläche des Gebäudes neu vermessen, obwohl es seit 1936 keinerlei bauliche Veränderungen mehr gegeben hat. Die Messung hat eine um 100 Quadratmeter groessere Geschossflaeche ergeben, da offensichtlich von der bisherigen Geschossflaechenberechnung nicht erfasste Räume (mit Heizung und Strom) im
Dachgeschossbereich (die seit 1936 bestanden !) dazugerechnet wurden. Meine allgemeine Frage ist nun: Kann eine über Jahrzehnte gültige bisherige Geschoessflaechenberechnung, ohne dass irgendwelche baulichen Veränderungen stattgefunden haben, so einfach durch neue Messergebnisse ersetzt werden ? Gibt es hier nicht auch so etwas wie Bestandsschutz oder Verjährungsfristen ?





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