Abgeschickt von Dirk Baumeister am 12 Dezember, 2006 um 23:22:51
Antwort auf: nachträgliche Realteilung ohne eigene Zufahrt möglich? von Susanne am 12 Dezember, 2006 um 20:30:24:
: Meine Frage:
: Wenn man ein bisher gemeinschaftlich genutztes Grundstück (1 Einfamilienhaus und 1 Doppelhaus) mit Sondernutzungsrechten nachträglich realteilen möchte, gibt es da nicht die Auflage, dass jedes Haus eine eigene Zufahrt, bzw. ein Wegerecht zum Grundstück braucht?
: Vielen Dank für die Antwort,
: Susanne
Die Grundstücke müssen "erschlossen" sein, d. h., dass sie über einen eigenen oder öffentlich rechtlich gesicherten Anschluss an eine öffentliche Strasse, Strom, Wasser und Abwasser verfügen müssen.