Abgeschickt von Susanne am 12 Dezember, 2006 um 20:30:24
Meine Frage:
Wenn man ein bisher gemeinschaftlich genutztes Grundstück (1 Einfamilienhaus und 1 Doppelhaus) mit Sondernutzungsrechten nachträglich realteilen möchte, gibt es da nicht die Auflage, dass jedes Haus eine eigene Zufahrt, bzw. ein Wegerecht zum Grundstück braucht?
Vielen Dank für die Antwort,
Susanne