Abgeschickt von tschakka am 02 Dezember, 2006 um 08:51:36
Hallo, habe meinen Nachbarn in NRW (äußerst ungepflegtes Grundstück) bereits 2 x angeschrieben und um den Rückschnitt der überhängenden Äste von Bäumen und Sträuchern gebeten.
Leider ist er meiner Bitte nicht gefolgt. Kann ich nach Fristsetzung von 4 Wochen eine Firma mit der Beseitigung/Beschnitt der massiven Überhänge auf seine Kosten beauftragen, oder ist das mein Privatvergnügen.
Dazu müsste ich auch auf sein Grundstück, geht das?