Re: Nachbargrenze Überhang von Bäumen und Sträuchern


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Abgeschickt von Sigma am 21 Januar, 2007 um 17:56:06:

Antwort auf: Re: Nachbargrenze Überhang von Bäumen und Sträuchern von Olli am 04 Dezember, 2006 um 15:34:11:

: Fristen und weiteres sind im Nachbarschaftsrecht zu finden. Wichtig ist die Beweissicherung von Schreiben (Einschreiben oder Bestätigung des Erhalts)

VORSICHT!!!
Nicht selbst Hand anlegen (lassen)! Unter Umständen sind Ihre Ansprüche verjährt, Klage(!) ist innerhalb 6 Jahren (Verjährung?) nach entstandener Grenzverletzungen zu erheben.



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