Re: privilegiertes Bauen


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Sebastian am 02 Dezember, 2006 um 00:51:05:

Antwort auf: Re: previlegiertes Bauen von MartinB am 01 Dezember, 2006 um 11:20:50:

Die Fallbeschreibung klingt ein wenig knapp - als ob noch ein paar Tatsachen dazugehören würden?!
Z. B. die Benutzung schlichter Wege mit schwersten Baumaschinen oder so?
Ansonsten gehört bei öffentlichen Verkehrsflächen, also solchen, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind, nicht nur der Gemeingebrauch (das Hin- und Herfahren) sondern auch der sog. Straßenanliegergebrauch dazu. Der umfaßt in aller Regel die Benutzung, soweit sie für eine Bebauung erforderlich ist. In NRW steht so etwas im Straßen- und Wegegesetz.

: Im Rahmen der Baugenehmigung müsste auch der Nachweis einer gesichertes Erschließung erbracht worden sein! Wenn das Grundstück an einen öffentlich gewidmeten Weg grenzt, kann die Gemeinde Ihnen die Nutzung nicht einfach untersagen.




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]