Abgeschickt von MartinB am 01 Dezember, 2006 um 11:20:50:
Antwort auf: previlegiertes Bauen von Ferdinand Zens am 30 November, 2006 um 22:05:46:
Im Rahmen der Baugenehmigung müsste auch der Nachweis einer gesichertes Erschließung erbracht worden sein! Wenn das Grundstück an einen öffentlich gewidmeten Weg grenzt, kann die Gemeinde Ihnen die Nutzung nicht einfach untersagen.