Abgeschickt von Dirk Baumeister am 24 November, 2006 um 13:20:05
Antwort auf: Re: Wohnen im Gewerbegebiet? von Sebastian am 24 November, 2006 um 12:48:17:
: Vorsicht!!
: Da würde ich die Rechtslage mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde sauber prüfen (lassen)!
: Wohnen ist nicht gleich Wohnen.
: In der aktuellen Baunutzungsverordnung (§ 8 Abs. 3) heißt es:
: "*Ausnahmsweise* können zugelassen werden
: 1. Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter ..."
: Von sonstigem ("freiem") Wohnen ist dort nicht die Rede.
: Anders wäre es höchstens, wenn das Gebäude überplant wurde, also nur vom Bestandsschutz lebt. Dann könnte ein vor Inkrafttreten des B-Plans genehmigtes Wohngebäude evtl. zumindest weitergenutzt werden. Neuerrichtungen wären auch dort ein Problem.
: Gruß
: Sebastian
... und nicht selten ist das Wohnen per Baulast auf den Betriebsinhaber beschränkt oder nur für direkte betriebliche Belange zugelassen.