Abgeschickt von Sebastian am 24 November, 2006 um 12:48:17:
Antwort auf: Wohnen im Gewerbegebiet? von Jens am 24 November, 2006 um 10:55:31:
Vorsicht!!
Da würde ich die Rechtslage mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde sauber prüfen (lassen)!
Wohnen ist nicht gleich Wohnen.
In der aktuellen Baunutzungsverordnung (§ 8 Abs. 3) heißt es:
"*Ausnahmsweise* können zugelassen werden
1. Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter ..."
Von sonstigem ("freiem") Wohnen ist dort nicht die Rede.
Anders wäre es höchstens, wenn das Gebäude überplant wurde, also nur vom Bestandsschutz lebt. Dann könnte ein vor Inkrafttreten des B-Plans genehmigtes Wohngebäude evtl. zumindest weitergenutzt werden. Neuerrichtungen wären auch dort ein Problem.
Gruß
Sebastian