Abgeschickt von Dirk Baumeister am 16 November, 2006 um 20:12:18
Antwort auf: Re: Grenzgarage Bauhöhen bei einem Satteldach. von Bolanger am 16 November, 2006 um 09:55:42:
: Hallo,
: also ich deute die BauONRW so, dass die Traufe an der Grundstücksgrenze 3 m hoch sein darf. Von da an darf sich dann ein Satteldach anschliessen mit einer Neigung bis 45° Die ganze Garage darf also durchaus höher werden als 3 m.
: Bolanger
:
: : : Hallo,
: : : ich kenne zwardas Baurecht in NRW nicht, aber grundsätzlich gilt, daß
: : : 1. die Grenzbebauung nicht mehr als 9m betragen darf.
: : : 2. bei Grenzbebauung in einem Abstand von 3m zur Grenze die Gebäudehöhe maximal 3m betragen darf.
: : : 3. bei Grenzbebauung in einem Abstand von 3m zur Grenze kein Aufenthaltsraum (also auch kein Wohnraum) zulässig ist.
: : : Gruß
Stimmt - richtigerweise hätte ich zu Punkt 2 darauf hinweisen können, dass nicht die Gebäudehöhe sondern die "mittlere Wandhöhe" an der Grenze entscheidend ist.