Abgeschickt von Bolanger am 16 November, 2006 um 09:55:42:
Antwort auf: Re: Grenzgarage Bauhöhen bei einem Satteldach. von Dirk Baumeister am 13 November, 2006 um 22:26:22:
Hallo,
also ich deute die BauONRW so, dass die Traufe an der Grundstücksgrenze 3 m hoch sein darf. Von da an darf sich dann ein Satteldach anschliessen mit einer Neigung bis 45° Die ganze Garage darf also durchaus höher werden als 3 m.
Bolanger
: : Hallo,
: : ich kenne zwardas Baurecht in NRW nicht, aber grundsätzlich gilt, daß
: : 1. die Grenzbebauung nicht mehr als 9m betragen darf.
: : 2. bei Grenzbebauung in einem Abstand von 3m zur Grenze die Gebäudehöhe maximal 3m betragen darf.
: : 3. bei Grenzbebauung in einem Abstand von 3m zur Grenze kein Aufenthaltsraum (also auch kein Wohnraum) zulässig ist.
: : Gruß
:
: Die Werte gelten auch für NRW - aber nicht allgemein (Bsp. Bayern).