Abgeschickt von HK am 09 November, 2006 um 12:27:20:
Antwort auf: Grenzabstand bei Wärmedämmverbundsystem von Rietkötter am 07 November, 2006 um 16:38:40:
: Haus in Hessen. Der Abstand zur Grundstücksgrenze beträgt ca. 2,98m statt 3,00m.
: Die Häuser wurden durch die Vorbesitzer in diesem Abstand errichtet. Es gibt nichts schriftliches.
: Nun ein Vollwärmeschutz geplant, wodurch der Abstand nur noch 2,85m beträgt? Baulast erforderlich?
: Maßnahme einfach durchführen???
Für solche Fälle kann man eine Ausnahmegenehmigung beantragen, die eine Unterschreitung des Grenzabstands öffentlich-rechtlich zuläßt. Für den Nachbarn gilt:
http://www.ra-kotz.de/grenzabstand.htm
Siehe auch: