Grenzabstand bei Wärmedämmverbundsystem


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Abgeschickt von Rietkötter am 07 November, 2006 um 16:38:40:

Haus in Hessen. Der Abstand zur Grundstücksgrenze beträgt ca. 2,98m statt 3,00m.
Die Häuser wurden durch die Vorbesitzer in diesem Abstand errichtet. Es gibt nichts schriftliches.
Nun ein Vollwärmeschutz geplant, wodurch der Abstand nur noch 2,85m beträgt? Baulast erforderlich?
Maßnahme einfach durchführen???




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