Baulast anstelle bestehenden Grundbucheintrags gefordert!


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Abgeschickt von B.Schelling am 28 September, 2006 um 15:54:12

Grüß Gott,

das wechselseitige Überfahrtrecht (Zufahrt zu Garagen) ist zwischen uns Nachbarn grundbuchrechtlich gesichert.
Meinem aktuellen Bauantrag für die Errichtung weiterer Garagen auf meinem Grundstück (und somit auch öffentl. Interesse, da dadurch ja Fahrzeuge von der Straße kommen) will das BRA nur zustimmen, wenn ich die lange existierende grundbuchrechtliche Dienstbarkeit gegen eine Baulast ersetze.
Dies zu erreichen ist aufgrund von 17 (!) erforderlichen Nachbarschaftszustimmungen schlichtweg unmöglich.
Was tun, wenn sich das BRA stur stellt?
Durch geplante Gebäudeerweiterung wären weitere SP Vorschrift. Die darf ich aber nicht bauen weil ich keine Baulast erbringen kann!?

Gibt es einen Präzendenzfall (ggf. auch aus einem anderen Bundesland als BW)?

Schön, wenn jemand zu dieser Sache- die doch an das "Hornberger Schießen" erinnert- eine Meinung oder besser einen fundierten Tipp hätte.

Freundliche Grüße aus Stuttgart





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