Abgeschickt von W.Johnen am 27 September, 2006 um 23:05:37
Ich habe vom Bauverwaltungsamt einen Bescheid über die
Festsetzung und Erhebung von Straßenbaubeiträgen erhal-
ten, gegen den ich Widerspruch eingelegt habe, da ich der Auffassung bin, daß mein Haus keine 2 Vollgeschoße
hat, sondern nur 1 1/2 Geschosse. Dies liegt daran,daß
ich ein Reihen-Eckhaus habe, welches im Obergeschoß 3
abgeschrägte Dachseiten mit Dachgauben hat. Das Bauverwaltungsamt ist jedoch der Meinung, das entschei-
dend ist, das mindestens 75% der Grundfläche des Ober-
geschoßes über 2.30m Raumhöhe haben. Somit würde dasObergeschoß als 2. Vollgeschoß angesehen.
Meine Frage nun:
Was versteht man unter Raumhöhe ? Zählt die Deckenstärke mit ? Wird wirklich die Grundfläche bewrechnet, oder die Wohnfläche ? Zählt ein Treppenhaus
mit ?
Wo kann ich soetwas nachlesen, ich wohne in NRW ?
Wer kann mir helfen ?