Abgeschickt von Sebastian am 27 September, 2006 um 11:28:27
Antwort auf: Baugenehmigung - Pflicht zur Aufbewahrung? von reebe am 26 September, 2006 um 21:26:07:
Sehr ärgerlich - eine Baugenehmigung sollte man auf jeden Fall dauerhaft = für die Standzeit des Gebäudes aufbewahren. Denn beweispflichtig für das Vorliegen einer Genehmigung ist in vielen (nicht allen) Konstellationen der Grundstückseigentümer/Bauherr.
Gerade im Zuge einer stärkeren Kostenorientierung gehen viele Bauaufsichtsbehörden dazu über, nicht mehr alle Unterlagen aufzubewahren. Das gilt z.B. auch für Standsicherheitsnachweise. Wenn man dann später etwas ändern möchte, wird die Standsicherheitsberechnung deutlich teurer, weil alles neu "gerechnet" werden muß.
Wenn man die Baugenehmigung nicht mehr hat, hilft nur eine gründliche Recherche bei allen potentiell beteiligten Stellen:
- Bei der Gemeinde: Evtl ist die Baugenehmigung falsch abgelegt, z.B. in einer Sammelakte für ein größeres Ferienhausgebiet oder für eine Straße ohne Hausnummern.
- Falls die Gemeinde nicht selbst Bauaufsichtsbehörde ist, die BAB (z.B. der Landkreis);
- evtl. andere damals beteiligte Stellen wie z.B. die obere Bauaufsichtsbehörde bei Vorhaben im Außenbereich.
- der damalige Architekt.
Spätestens wenn es auf der Grundlage der (angeblich) fehlenden Baugenehmigung zu bauaufsichtlichen Maßnahmen kommt (Abrißverfügung?), sollte man anwaltlichen Rat einholen.
Gruß
Sebastian