Baugenehmigung - Pflicht zur Aufbewahrung?


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Abgeschickt von reebe am 26 September, 2006 um 21:26:07

Hallo?

Wir haben vor 25 Jahren ein kleines Ferienhäuschen mit Baugnehmigung gebaut. Das Bauamt möchte jetzt die damalige Baugenehmigung sehen.
Diese haben wir jedoch nicht mehr. Beim Bauamt ist keine Baugenehmigung mehr vorhanden. Auch die Gemeinde hat wohl die alte Baugenehmigung nicht.
Bin ich verpflichtet, eine Baugenehmigung solange aufzubewahren? Ein lebenlang oder für welche Zeit.
Vielen Dank!



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