Abgeschickt von Martin am 21 September, 2006 um 14:27:00:
Antwort auf: Bauland von Hartmut am 20 September, 2006 um 14:13:39:
Im Innenbereich nach § 34 BauGB richtet sich die planungsrechtliche Zulässigkeit nach der Umgebungsbebauung. Im Wohngebiet sind z. B. nur Wohnhäuser, keine Wochenendhäuser zulässig.
Im B - Plan sind die Festsetzungen maßgeblich.
Eine Grundbuchänderung ist jederzeit möglich, erforderlich ist natürlich das Einvernehmen mit dem, der die Eintragung veranlasst hat: kommt auf den Sachverhalt an.
Martin
: Gibt es im brandenburgischen Baurecht die Möglichkeit
: zwischen Bauland für Wochenendgrundstücke oder Einfamilienhäuser zu unterscheiden? Wie ist das Bundeseinheitlich geregelt?
: Kann man Grundbucheinträge ändern, bzw. welche Voraussätzungen sind nötig?
: MfG Hartmut