Abgeschickt von Hartmut am 20 September, 2006 um 14:13:39
Gibt es im brandenburgischen Baurecht die Möglichkeit
zwischen Bauland für Wochenendgrundstücke oder Einfamilienhäuser zu unterscheiden? Wie ist das Bundeseinheitlich geregelt?
Kann man Grundbucheinträge ändern, bzw. welche Voraussätzungen sind nötig?
MfG Hartmut