Abgeschickt von Ines Seiler am 21 September, 2006 um 11:55:15
Antwort auf: Re: Stellplatznachweis für gewerbe im ländlichen Gebiet von Sebastian am 21 September, 2006 um 11:33:50:
: Welches Bundesland?
: Falls NRW: Betrifft die beabsichtigte Nutzungsänderung das gesamte Gebäude oder nur Teile davon? Wieviel sonstige Nutzung (ich nehme an: Wohnen) verbleibt (Anzahl Wohnungen)?
: § 51 Abs. 2 BauO NRW ansehen (Es kommt auf den Vergleich des Stellplatzbedarfes Bestand <=> künftige Nutzung an. Bei unwesentlicher Änderung wird in NRW überhaupt kein Stellplatznachweis erforderlich.
: Evtl. haben andere Bundesländer vergleichbare Regelungen.
: Gruß
: Sebastian
: Gruß
: Sebastian
Hallo,
ja, es betrifft das Bundesland nrw.
Das Haus besteht aus 2 Eigentumswohnungen. Im Kellerbereich soll für den Hobbyraum eine Nutzungsänderung für gewerbe beantragt werden.
Für die vorhandenen Wohnungen sind 2 Garagen da. Jetzt würde dann noch der Stellplatznachweis für das zusätzliche Gewerbe fehlen.
Haben Sie dazu eine Antwort?
Danke im voraus.
mfg
Ines Seiler