Abgeschickt von Sebastian am 21 September, 2006 um 11:33:50
Antwort auf: Stellplatznachweis für gewerbe im ländlichen Gebiet von Ines Seiler am 21 September, 2006 um 10:09:16:
Welches Bundesland?
Falls NRW: Betrifft die beabsichtigte Nutzungsänderung das gesamte Gebäude oder nur Teile davon? Wieviel sonstige Nutzung (ich nehme an: Wohnen) verbleibt (Anzahl Wohnungen)?
§ 51 Abs. 2 BauO NRW ansehen (Es kommt auf den Vergleich des Stellplatzbedarfes Bestand <=> künftige Nutzung an. Bei unwesentlicher Änderung wird in NRW überhaupt kein Stellplatznachweis erforderlich.
Evtl. haben andere Bundesländer vergleichbare Regelungen.
Gruß
Sebastian
Gruß
Sebastian