Re: Baumhöhen


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 19 September, 2006 um 18:38:58

Antwort auf: Baumhöhen von Gogol am 19 September, 2006 um 16:03:45:

Das ist Nachbarschaftsrecht des jeweiligen Bundeslandes. Mir persönlich scheint die Forderung des Nachbarn unsinnig.

: Hallo kompetentes Forum,
: hier eine kurze Fallschilderung. Ich bin Eigentümer eines EFH mit Grundstück. Die Bepflanzung auf dem Grundstück ist ca. 30 alt und die Bäume sind z.T. 10 m hoch und stehen zwischen 1 und 3 Meter von der Grundstücksgrenze entfernt. Das Nachbargrundstück hat innerfamiliär den Besitzer gewechselt. Der neue Besitzer will, dass alle Bäume, die nicht weiter als 2 Meter von seinem Grundstück entfernt stehen, auf eine Höhe von 2 Metern gekürzt werden. Da das Nachbargrunstück 80 cm höher gelegen ist, verliert man so jedlichen Sichtschutz und müßte einen Zaun errichten.
: Für Hinweise zum weiteren Vorgehen würde ich mich freuen.
: mfg Gogol





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