Baumhöhen


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Abgeschickt von Gogol am 19 September, 2006 um 16:03:45

Hallo kompetentes Forum,
hier eine kurze Fallschilderung. Ich bin Eigentümer eines EFH mit Grundstück. Die Bepflanzung auf dem Grundstück ist ca. 30 alt und die Bäume sind z.T. 10 m hoch und stehen zwischen 1 und 3 Meter von der Grundstücksgrenze entfernt. Das Nachbargrundstück hat innerfamiliär den Besitzer gewechselt. Der neue Besitzer will, dass alle Bäume, die nicht weiter als 2 Meter von seinem Grundstück entfernt stehen, auf eine Höhe von 2 Metern gekürzt werden. Da das Nachbargrunstück 80 cm höher gelegen ist, verliert man so jedlichen Sichtschutz und müßte einen Zaun errichten.
Für Hinweise zum weiteren Vorgehen würde ich mich freuen.
mfg Gogol




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