Abgeschickt von Martin am 19 September, 2006 um 12:17:04:
Antwort auf: Vorhaben- und Erschließungsplan von Katja Weber am 19 September, 2006 um 12:00:32:
Wenn weder Planzeichnung noch Durchführungsvertrag vorliegen, stellt sich die Frage, was die Gemeinde eigentlich beschlossen hat. Mit Sicherheit jedenfalls keine rechtsgültige Satzung.
Worauf zielt eigentlich Ihre Frage (was heißt "über den VEP hinweg kommen")?
Gruss, Martin
: Hi,
: habe mal eine Frage zum Vorhabne- und Erschließungsplan bei vorhabenbezogenen Bebauungsplänen. Vorliegend ist es so, dass der Investor kein Vorhabne- und Erschließungsplan erstellt hat uns dieser auch nicht im Durchführungsvertrag erwähnt wurde. Die Satzung mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist aber schin von der Gemeinde beschlossen worden. Meine Frage ist nun, ob man irgendwie über den Vorhaben- und Erschließungsplan hinweg kommen kann? Ich wei?, dass er eigentlich Wirksamkeitsvorraussetzung für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist, aber vielleicht gibt es ja doch eine Möglichkeit, die ich übersehen habe, z.B. Befreiung oder Ausnahme. Wenn ich den Vorhaben- und Erschließungsplan nämlich als gegeben voraussetzuen würde und naschließend in einem Hilfgutachten weiterprüfen würde, dann stellt sich spätestens beim Durchführungsvertrag das nächste Problem und das nächste Hilfsgutachten, weil der VEP nicht im Durchführungsvertrag erwähnt wurde und das ja dann zu einem beachtlichen Verfahrensfehler führen würde. Vielleicht hat ja jemand einen Lösungsvorschlag.