Abgeschickt von Katja Weber am 19 September, 2006 um 14:00:39
Antwort auf: Re: Vorhaben- und Erschließungsplan von Stefan am 19 September, 2006 um 13:46:41:
: ÖffR-HA großer Schein Prof. Erbguth / Rostock ?
: Dann schau mal hier:
: http://www.uni-protokolle.de/foren/viewt/78202,0.html
:
: : : Wenn weder Planzeichnung noch Durchführungsvertrag vorliegen, stellt sich die Frage, was die Gemeinde eigentlich beschlossen hat. Mit Sicherheit jedenfalls keine rechtsgültige Satzung.
: : : Worauf zielt eigentlich Ihre Frage (was heißt "über den VEP hinweg kommen")?
: : : Gruss, Martin
: : : : Hi,
: : : : habe mal eine Frage zum Vorhabne- und Erschließungsplan bei vorhabenbezogenen Bebauungsplänen. Vorliegend ist es so, dass der Investor kein Vorhabne- und Erschließungsplan erstellt hat uns dieser auch nicht im Durchführungsvertrag erwähnt wurde. Die Satzung mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist aber schin von der Gemeinde beschlossen worden. Meine Frage ist nun, ob man irgendwie über den Vorhaben- und Erschließungsplan hinweg kommen kann? Ich wei?, dass er eigentlich Wirksamkeitsvorraussetzung für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist, aber vielleicht gibt es ja doch eine Möglichkeit, die ich übersehen habe, z.B. Befreiung oder Ausnahme. Wenn ich den Vorhaben- und Erschließungsplan nämlich als gegeben voraussetzuen würde und naschließend in einem Hilfgutachten weiterprüfen würde, dann stellt sich spätestens beim Durchführungsvertrag das nächste Problem und das nächste Hilfsgutachten, weil der VEP nicht im Durchführungsvertrag erwähnt wurde und das ja dann zu einem beachtlichen Verfahrensfehler führen würde. Vielleicht hat ja jemand einen Lösungsvorschlag.
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: : Also Immobiliengesellschaft A betreibt ein Schlosshotel und will die Nutzung des Geländes ausweiten mit regelmäßigen Großveranstaltungen. Um die zu erwartenden Konflikte mit Anwohnern zu vermeiden, beschloss der Rat der Gemeinde die Austellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans.Der Entwurf sieht vor, das Gelände des Schlosshotels inklusiver der Parkplätze und Zufahrtstraßen als ein "Sondergebiet für Freizeit und Tourismus" auszuweisen. Ich habe also die Rechmäßigkeit eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans geprüft. De verfahrnsvorschriften sind soweit alle ordnungsgemäß eingehalten worden. Es ist nun so, das die Gmeinde mit der Immobiliengesellschaft A einen Durchführungsvertrag zur Sicherung der Durchführung des Vorhabens "Aktivitäten/Veranstaltungen aus Schloss S" gemäß vorhabenbezogenem Bebauungsplan abgeschlossen hat. Weiter heißt es, das ein Vorhaben- und Erschließungsplan im Durchführungsvertrag nicht erwähnt wurde und vom Investor, hier also A, nicht erstellt wurde. Anschließend beschloss die Gemeinde G dn Bebauungsplan "Schloss S", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung. VEP(Vorhaben- und Erschließungsplan)Meine Frage ist, ob der VEP entbehrlich sein kann, oder ob ich meine Prüfung in einem Hilfsgutachten fortzetzen muss?
Danke, aber das Forum kenne ich auch, dort gibt es bis jetzt auch keine Lösung für mein Problem