Re: Zahlung bei nicht fertiggstelltem Auftrag


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 17 September, 2006 um 19:38:40

Antwort auf: Zahlung bei nicht fertiggstelltem Auftrag von Markus am 16 September, 2006 um 20:45:00:

Es müsste geprüft werden, was angeboten, was bestellt, was geleistet und was abgerechnet wurde. Es ist beinahe die Regel, dass die angebotene und die tatsächlich ausgeführte Leistung von einander abweichen. Dass sich damit auch der Preis ändert leuchtet relativ leicht ein. Wenn Sie beim Bäcker nachfragen, was zehn Brötchen kosten und anschließend ein Brot kaufen, wird ja auch das Brot gezahlt und nicht die Brötchen.

Bei der Rechnung sollte man sich immer ansehen, ob es sich um eine Abschlagsrechnung oder eine Schlussrechnung handelt. Die Schlußrechnung kann nur nach Abschluss aller (beauftragten) Leistungen gestellt werden und dann steht dem Bauherrn noch eine Prüffrist zu.

Ich persönlich würde das Angebot und die Rechnung erstmal fachkundig auf die sachliche (Anwalt) und fachliche (Architekt, Sachverständiger o. ä.) Rechtmäßigkeit prüfen lassen.

: Hallo zusammen,

: ich habe folgendes Problem;

: Ich habe für Spenglerarbeiten ein Angebot über 2000€ erhalten, wie die Bauleistung ausgeführt war kam die Rechnung über 3500€

: Diese Rechnung habe ich nicht bezahlt, sondern nur die 2000€ die nach Angebot festgelegt waren.
: Die vollständige Leistung war ebenfalls noch nicht erbracht, da die Dichtgummis am Ende der Rohre fehlen
: und überstehende KG-Rohre auch nicht eben gemacht wurden.

: Jetzt erhalte ich einen Brief vom Rechtssanwalt, das ich noch 14 Tage Zeit hätte die Rechnung zu begleichen usw...

: Mein Frage hierzu:

: Kann man mir diese restlichen 1500€ überhaupt in Rechnung stellen, wenn

: 1. Die Bauleistung noch gar nicht vollbracht und somit
: auch der Auftrag noch gar nicht beendet

: 2. Laut Angebot ein Betrag von 2000€ erhoben wurde, dann aber 3500€ verlangt wurde

: Vielen Dank für eure Hilfe

: Gruß Markus
:





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