Abgeschickt von Markus am 16 September, 2006 um 20:45:00:
Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem;
Ich habe für Spenglerarbeiten ein Angebot über 2000€ erhalten, wie die Bauleistung ausgeführt war kam die Rechnung über 3500€
Diese Rechnung habe ich nicht bezahlt, sondern nur die 2000€ die nach Angebot festgelegt waren.
Die vollständige Leistung war ebenfalls noch nicht erbracht, da die Dichtgummis am Ende der Rohre fehlen
und überstehende KG-Rohre auch nicht eben gemacht wurden.
Jetzt erhalte ich einen Brief vom Rechtssanwalt, das ich noch 14 Tage Zeit hätte die Rechnung zu begleichen usw...
Mein Frage hierzu:
Kann man mir diese restlichen 1500€ überhaupt in Rechnung stellen, wenn
1. Die Bauleistung noch gar nicht vollbracht und somit
auch der Auftrag noch gar nicht beendet
2. Laut Angebot ein Betrag von 2000€ erhoben wurde, dann aber 3500€ verlangt wurde
Vielen Dank für eure Hilfe
Gruß Markus