Re: Überdachung Garten


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Abgeschickt von K.D. am 15 September, 2006 um 06:44:51

Antwort auf: Re: Überdachung Garten von Markus am 14 September, 2006 um 21:00:38:

: : "Auf Anfrage eines Nachbarn (gleiches Problem) wurde mitgeteilt, dass ein demontieren der Doppelstegplatten ausreichen würde. Eine Abdeckung mit Plane oder Vlies sei dann zulässig (jedoch nur 6 Monate am Stück)
: : : Versteht jemand diese Argumentation?"

: : Dann ist es nur eine Pergola und keine Überdachung; also kein Gebäude.

: : Stehen nur die Abstandflächen entgegen oder gibt es auch noch planungsrechtliche Differenzen wegen B-Plan oder so??

:
: So wie ich das sehe überschreitet die Überdachung die Bebauungsgrenzen...


Wenn ihr schon einen Bescheid bekommen habt, erst mal Widerspruch zur Fristwahrung einlegen. Darauf achten , ob für die Beseitigung der Sofortvollzug angeordnet wurde. Das muss extra im Bescheid stehen und gesondert begründet werden.

Nun würde ich ins Amt gehen und versuchen, im Gespräch zu klären, ob die Überdachung eventuell im Wege der Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes genehmigungsfähig werden könnte. Nachbarliche Belange sind sicherlich auch noch zu beachten, aber das scheint ja nicht das Problem zu sein, denn der Nachbar hat ja wohl auch so eine Überdachung gebaut. Da würde man sich wahrscheinlich einig werden.




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