Abgeschickt von Markus am 14 September, 2006 um 21:00:38
Antwort auf: Re: Überdachung Garten von K.D. am 13 September, 2006 um 09:57:18:
: "Auf Anfrage eines Nachbarn (gleiches Problem) wurde mitgeteilt, dass ein demontieren der Doppelstegplatten ausreichen würde. Eine Abdeckung mit Plane oder Vlies sei dann zulässig (jedoch nur 6 Monate am Stück)
: : Versteht jemand diese Argumentation?"
: Dann ist es nur eine Pergola und keine Überdachung; also kein Gebäude.
: Stehen nur die Abstandflächen entgegen oder gibt es auch noch planungsrechtliche Differenzen wegen B-Plan oder so??
So wie ich das sehe überschreitet die Überdachung die Bebauungsgrenzen...