Abgeschickt von Heinz am 13 September, 2006 um 11:09:44:
Antwort auf: Schwenkbereich Baukran von Fundine am 08 September, 2006 um 20:44:10:
: Ein Baukran wird an der Grundstücksgenze aufgebaut und schwenkt auch über das Nachbargrundstück. Dadurch kann der Nachbar2, dessen Bau 14 Tage später beginnen soll keinen eigenen Baukran aufstellen.
: Der Bauunternehmer von Nachbar1 wuste von dem geplanten Baubegin auf dem Nachbargrundstück.
: Muss der Nachbar2 die Behinderung seiner Baustelle durch den Nachbarkran1 dulden?
: Kann der Bauunternehmer1 Kosten für das versetzen des Kranes geltend machen, wenn er den Kran umsetzt und bei wem?
: Wer ist Ansprechpartner für Nachbar2, Nachbar1 oder der Grundstücksbesitzer?
: Ort: NRW
Nachbar2 kann über seinen Luftraum frei verfügen und kann seine Rechte per Einstweiligem Rechtsschutz mittels Anwalt durchsetzen, was innerhalb eines Tages geht.