Abgeschickt von Fundine am 08 September, 2006 um 20:44:10:
Ein Baukran wird an der Grundstücksgenze aufgebaut und schwenkt auch über das Nachbargrundstück. Dadurch kann der Nachbar2, dessen Bau 14 Tage später beginnen soll keinen eigenen Baukran aufstellen.
Der Bauunternehmer von Nachbar1 wuste von dem geplanten Baubegin auf dem Nachbargrundstück.
Muss der Nachbar2 die Behinderung seiner Baustelle durch den Nachbarkran1 dulden?
Kann der Bauunternehmer1 Kosten für das versetzen des Kranes geltend machen, wenn er den Kran umsetzt und bei wem?
Wer ist Ansprechpartner für Nachbar2, Nachbar1 oder der Grundstücksbesitzer?
Ort: NRW