Re: Carport trotz Bebauungsplan


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 07 September, 2006 um 14:30:22

Antwort auf: Carport trotz Bebauungsplan von Jupp am 07 September, 2006 um 13:52:06:

Was kann passieren: Abrissverfügung
auch nach Jahren: natürlich, der Carport wird ja nicht durch das blosse "stehen" genehmigt
Chancen: meines Erachtens wenig, denn neben dem Verstoß gegen den Bebauungsplan verstößt die Zusammenfassung von Carport und Garage auch noch gegen die BauO NRW aufgrund der Gesamtlänge > 9,0 m, die an einer Grenze zulässig sind. Vielleicht gibt es eine Chance wenn der Nachbar zustimmt und die Gemeinde von den Festsetzungen des Bebauungsplanes sowie der Einhaltung der Abstandfläche befreit.

: Hallo, hier kurz die Fakten:
: DHH in NRW; Doppelgarage 6 Meter lang, davor Einfahrt ca. 7 m lang. Darauf soll nun ein 5m langes, 6m breites Doppelcarport errichtet werden. Es besteht ein Bebauungsplan, in dem die Errichtung von Carports untersagt ist.
: Was kann geschehen, wenn man trotzdem ein Doppelcarport vor der bestehenden und genehmigten Doppelgarage errichtet (Strafe und/oder Abriss (auch nach Jahren))?
: Hat man ggf. Chancen dies trotz Bebauungsplan errichten zu können.
: Rücksprache mit Bauamt bisher nicht erfolgt, um keine "schlafenden Hunde" zu wecken.





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