Abgeschickt von Jupp am 07 September, 2006 um 13:52:06
Hallo, hier kurz die Fakten:
DHH in NRW; Doppelgarage 6 Meter lang, davor Einfahrt ca. 7 m lang. Darauf soll nun ein 5m langes, 6m breites Doppelcarport errichtet werden. Es besteht ein Bebauungsplan, in dem die Errichtung von Carports untersagt ist.
Was kann geschehen, wenn man trotzdem ein Doppelcarport vor der bestehenden und genehmigten Doppelgarage errichtet (Strafe und/oder Abriss (auch nach Jahren))?
Hat man ggf. Chancen dies trotz Bebauungsplan errichten zu können.
Rücksprache mit Bauamt bisher nicht erfolgt, um keine "schlafenden Hunde" zu wecken.