Re: Jetzt ist es passiert.... 15m Schallmauer


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Abgeschickt von Frank am 05 September, 2006 um 20:46:16:

Antwort auf: Re: Jetzt ist es passiert.... von Gerd am 05 September, 2006 um 12:02:32:

Stimmt, nette Nachbarn muss ( sollte ) man haben. Leider haben wir es nicht so gut erwischt. Mittlerweile wissen wir auch wer es war. Tja, und jetzt kommt es noch viel dicker... Was ich nicht wusste die 15Meter Schallmauer. Da liege ich mit 48 cm drüber selbst wenn ich meine Carport abreisse weil - das wusste ich leider auch nicht - der bei der 15M Grenze mitgerechnet wird. Uns hats halt richtig erwischt... naja wir sinds auch irgendwie selber schuld.. hätten uns informieren sollen. Jetzt gilts , Abstellraum verkürzen damit er nicht über die 7,5 qm2 liegt damit wäre die Nachbarseite ruhig gestellt die die Beschwerde eingereicht hat -und den Schuppen zu verkürzen damit die 15m nicht überschritten werden um eine nachträgliche legalisierung über ein Bauantrag durchzubekommen. Indem Zusammenhang zwei Fragen: Mein selbstgebauter Carport ( baugenehmigt ) wenn ich da die Eindeckung entferne , zählt der dann als Pergola und würde somit nicht in die 15m Grenze fallen ??? Wenn ich den Carport entferne oder herausrechen bin ich leider mit 48cm immer noch über der 15m Grenze... -gibts da ne Möglichkeit -Rundungsregeln??- um zu vermeiden den Schuppen auch noch kürzen zu müssen?

: Da lohnt sich aber ein Versuch, eine nachträgliche Genehmigung zu erhalten. Nette nachbarn muss man haben. :-)


: : da hat man nun im guten Glauben richtig gehandelt zu haben nicht nur seinen baufälligen Schuppen -an der Grenze zweier Nachbarn- sonder auch eine baufällige Abstellkammer am Haus abgerissen , zuvor jedoch mit den betroffen Nachbarn gesprochen - keine Einwände, leider aber nicht schriftlich-... und neu errichtet... und nun nach über 2Jahren steht plötzlich die Bauaufsichtsbehörde vor der Tür - Sie hätten die Info bekommen, dass es sich hier um illegale An-Bauten handeln würde. Wer diese Info an die Behörde gegeben hat wissen wir zur Zeit noch nicht. Tja, recht haben Sie aber ...nun weiss ich es auch, reisst man etwas ab und errichtet es neu selbst wenn es auf der Flurkarte eingezeichnet ist..zumindest der Schuppen, ist dieses Baugenehmigungspflichtig. Und schon flattert ein freundliches Schreiben ins Haus diese beiden Bauten wieder abzureissen(innerhalb eines Monats), man könne zwar versuchen eine legallisierung über ein Bauantrag zu erreichen doch wahrscheinlich mit wenig Erfolg. Wahrscheinlich bin ich nicht der einzige dem so was passierte... naja schauen wir mal was sich ergibt.




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