Abgeschickt von Frank am 08 September, 2006 um 19:37:15:
Antwort auf: Re: Jetzt ist es passiert.... 15m Schallmauer von Dirk Baumeister am 07 September, 2006 um 23:16:53:
Das Carport habe ich selber gebaut. Da stehen auf jeder Seite 3 Stützen = 9cm Pfosten und Querbalken 6x10. Meine Frage: wenn ich die Pfosten stehen lassen und darüber Streichholzbalken lege zählt das dann als Pergola oder was unterscheidet Pergola von Carport oder darf man sogar ein Auto NICHT unter eine Pergola stellen ?
: Der Pergolatrick klappt in der Regel nicht, da bereits von dem nicht überdeckten Carport "Wirkung eines Gebäudes" ausgeht. Die 15 m sind eine feste Größe in der Bauordnung und bei Überschreitung, egal wie gering, entfällt die Privilegierung. Ohne Nachbarzustimmung geht dann üblicherweise nix mehr.
: : Stimmt, nette Nachbarn muss ( sollte ) man haben. Leider haben wir es nicht so gut erwischt. Mittlerweile wissen wir auch wer es war. Tja, und jetzt kommt es noch viel dicker... Was ich nicht wusste die 15Meter Schallmauer. Da liege ich mit 48 cm drüber selbst wenn ich meine Carport abreisse weil - das wusste ich leider auch nicht - der bei der 15M Grenze mitgerechnet wird. Uns hats halt richtig erwischt... naja wir sinds auch irgendwie selber schuld.. hätten uns informieren sollen. Jetzt gilts , Abstellraum verkürzen damit er nicht über die 7,5 qm2 liegt damit wäre die Nachbarseite ruhig gestellt die die Beschwerde eingereicht hat -und den Schuppen zu verkürzen damit die 15m nicht überschritten werden um eine nachträgliche legalisierung über ein Bauantrag durchzubekommen. Indem Zusammenhang zwei Fragen: Mein selbstgebauter Carport ( baugenehmigt ) wenn ich da die Eindeckung entferne , zählt der dann als Pergola und würde somit nicht in die 15m Grenze fallen ??? Wenn ich den Carport entferne oder herausrechen bin ich leider mit 48cm immer noch über der 15m Grenze... -gibts da ne Möglichkeit -Rundungsregeln??- um zu vermeiden den Schuppen auch noch kürzen zu müssen?