Abgeschickt von Manfred am 05 September, 2006 um 11:42:01:
Antwort auf: Abnahme Gemeinschaftseigentum DRINGEND von Susanne H. am 31 August, 2006 um 15:55:50:
: Wer darf das Gemeinschaftseigentum vom Bauträger abnehmen? Kann die Gemeinschaft durch Mehrheitsbeschluss einen Vertreter benennen der die Abnahme für alle Eigentümer vornimmt?
: Kann ich auf eine eigene Abnahme bestehen oder bin ich damit automatisch ausgeschlossen, wenn die anderen Eigentümer dafür stimmen?
: Besondere Konstellation ist, dass der Verwalter der Anlage gleichzeitig der Bauträger war.
Eher eine Frage des WEG-Rechts siehe:
http://www.wgk-erlangen.de/aufsaetze/downloads/Abnahme_und_Gewaehrleistungsrechte_gegenueber_dem%20Bautraeger_beim_Geschosswohnungsbau.pdf#search=%22verwalter%20bautr%C3%A4ger%20gutwin%22