Abnahme Gemeinschaftseigentum DRINGEND


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Abgeschickt von Susanne H. am 31 August, 2006 um 15:55:50

Wer darf das Gemeinschaftseigentum vom Bauträger abnehmen? Kann die Gemeinschaft durch Mehrheitsbeschluss einen Vertreter benennen der die Abnahme für alle Eigentümer vornimmt?
Kann ich auf eine eigene Abnahme bestehen oder bin ich damit automatisch ausgeschlossen, wenn die anderen Eigentümer dafür stimmen?
Besondere Konstellation ist, dass der Verwalter der Anlage gleichzeitig der Bauträger war.



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