Abgeschickt von Pergola_Carport am 04 September, 2006 um 08:59:53
Antwort auf: Re: Pergola - § 6 BauO NRW von Dirk Baumeister am 03 September, 2006 um 21:37:59:
: Die Sache steht und fällt mit der Beurteilung als Pergola oder Carport. Da bereits dargestellt ist, dass Pergola offensichtlich lediglich als (schwacher) Verteidigungsversuch aufgegriffen wurde und die Behörde ihre Auffassung von der Abstandflächenrelevanz (richtigerweise), da nachbarschützend nicht verlassen möchte, sollte m. E. umgehend mit dem Rückbau des Carports begonnen werden.
Aber kann es richtig sein, dass die Konstruktion niemals als Carport gedacht war, von Anfang an kein Dach bekommen sollte und das Amt dann nur wegen des verwendeten Holz behauptet es sei ein Carport?
: Warum sollte eine unerlaubte Errichtung einer baulichen Anlage durch Vermietung gehindert sein? Das macht doch gar keinen Sinn.
Ich war der Meinung, dass der Verwaltungsakt mit der Abrissverfügung gegen den Eigentümer ergeht aber solange nicht vollstreckt werden kann, wie das Objekt vermietet ist?!