Abgeschickt von Uwe Hintz am 16 August, 2006 um 19:10:36
Hallo,
wir haben ein Grundstück von 740m² in einem durch einen Bebauungsplan erschlossenem Gebiet gekauft.
Bei der Vorplanung ist uns jetzt aufgefallen, dass das durch die Baugrenzen entstandene Baufenster kleiner ist als GRZ 0,4 X Grünstücksgröße.
Die GRZ im Bebauungsplan ist 0,4, das ergibt eine überbaubare Grundfläche von 296m².
Das eingezeichnete Baufenster hat aber nur eine Grundfläche von 248m².
Das Baufenster ist somit um 48m² zu klein.
Durch das ungünstige Längen- Breitenverhältnis des Grundstücks ist ein Bauvorhaben nach unseren Plänen nicht möglich. Eine Garage passt selbst bei Grenzbebauung nicht neben das Haus. Der hintere Bereich des Grundstücks ist nicht anfahrbar, so dass die Garage auch nicht hinter dem Haus gebaut werden kann.
Bei allen anderen Grundstücken liegen die eingezeichneten Baufenster weit über dem Wert nach GRZ 0,4. Das gegenüber liegende Grundstück hat bei einer Größe von 559m² ein Baufenster von 421m², nach GRZ wären es nur 223,6m².
Wir haben dies Grundstück gekauft, weil es an unser Grundstück grenzt.
Meine Frage: Habe ich ein Anrecht darauf, dass das Baufenster die Größe von 0,4 X Grundstücksgröße hat?
Die Grundfläche der geplanten Bebauung liegt unter GRZ 0,4. Der Grundriss des Hauses passt jedoch nicht ins Baufenster.
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Hintz