Abgeschickt von Büttner am 15 August, 2006 um 13:52:16:
Antwort auf: Bauwagen eines Waldkindergartens von rappg am 14 August, 2006 um 22:42:22:
Der Bürgermeister hat Recht, es kommen sogar mehrere Genehmigungen auf Sie zu: zum einen ist eine forstrechtliche Genehmigung zum Aufstellen im Wald bzw. u. U. eine Waldumwandlungsgenehmigung wegen der neuen Nutzung als "Waldkindergarten" erforderlich, zum anderen auch eine Baugenehmigung, wenn der Wagen dauerhaft aufgestellt wird. Die Nutzung durch Kinder bedingt besondere Sicherheitsanforderungen.
Viel Erfolg!
Büttner