Abgeschickt von rappg am 14 August, 2006 um 22:42:22
Liebe Forumsinteressierte,
eine Frage stellt sich mir, die mir eigentlich im Augenblick so richtig niemand beantworten konnte:
Ich bin seit einiger Zeit Vorstand in einer Walkindergartengruppe (e. V.) u. wir wollen einen Waldkindergarten in der Gemeinde entstehen lassen. Unser Bürgermeister äußert aber Bedenken, diesen Bauwagen als Unterschlupf der Waldkindergartenkinder in einem Wald ohne "Genehmigung" stehen zu sehen.
Da der Waldkindergarten eine gewisse Konkurrenz zum normalen staatl. Kindergarten darstellt, ist der Bürgermeister alles andere als erpicht, hier diesen Waldkindergarten "gutzuheißen" und da kommt ihm diese "Genehmigungspflicht" eigentlich nur recht.
Wer weiß Rat? Ist das ABstellen des Bauwagens im Wald genehmigungspflichtig?
Ich freue mich auf jeden Tip
Gerhard Rapp - rappgerhard@aol.com