Abgeschickt von Dunja am 09 August, 2006 um 09:10:56:
Antwort auf: Ablehnung Eigenheimzulage von Thomas am 06 August, 2006 um 15:11:10:
Hallo Thomas,
Du brauchst hier niemanden einladen!
Es kann nur EHZ für eine in sich abgeschlossene Immobilie gezahlt werden. Und zwar abgeschlossen, also einzeln existent nach Grundbucheintrag. Da ihr diese aus kostengründen nicht durchgeführt habt, gibts auch nix.Dadurrch werden Rechte und Pflichten ausgelöst.Dies ist zumindest einer der Gründe.
Umgekehrt hat man das Problem, wenn man beispielsweise zwei nebeneinanderliegende Eigentumswohnungen kauft. Nur weil ich die Wand durchbreche, sind es noch lange nicht zwei abgeschlossene Wohnungen. Und ich muß jeweils für jede Wohnung die Verwaltergebühr und den Grundpreis für Stromzähler u.ä. zahlen. Es muß im Grundbuch eingetragen werden und vorher natürlich auch genehmigt sein.
Gruß
Dunja