Abgeschickt von Thomas am 06 August, 2006 um 15:11:10
Hallo Experten,
Ende des letzten Jahres habe ich von meinen Eltern die Hälfte ihres Eigenheimes gekauft, dass ich im OG tatsächlich selbst bewohne. Es handelt sich dabei um eine abgeschlossene Wohnung mit separatem Zugang von einem Vorraum aus. Aus Kostengründen habe ich aber keine Abgeschlossenheitserklärung für die Wohnung. Im Kaufvertrag haben wir blöderweise nur angegeben, dass ich das hälftige Miteigentum an einem EFH erworben habe und genau auf diesen Sachverhalt stützt sich das Finanzamt bei der Begründung zur (vollständigen) Ablehnung der EHZ. Zumindest die Hälfte wäre m. E. fällig, doch poche ich auf den vollen Betrag aufgrund der tatsächlich abgeschlossenen Wohnung. Sollte ich die Damen und Herren vom FA denn mal zu einer Begutachtung der Wohnung einladen?
Hat jemand bereits Erfahrungen mit diesem Thema? Für nützliche Tipps und Hinweise wäre ich dankbar!
Viele Grüße
Thomas