Abgeschickt von Dirk Baumeister am 04 August, 2006 um 20:51:55
Antwort auf: Baugenehmigung Hinterlandbebauung von O.Wentz am 04 August, 2006 um 17:58:43:
Hinterlandbebauung sollte erst mal grundsätzlich geklärt werden, d. h. Rückfrage bei der Bauaufsicht oder Prüfung durch einen Architekten, ob überhaupt Baurecht für die zweite Reihe angenommen werden kann. Dabei sind die Nachbarunterschriften noch ziemlich egal.
Wenn seitens der Stadt keine Bedenken gegen eine Bebauung in zweiter Reihe bestehen und die Grenzabstände eingehalten sind, würden keine Unterschriften der Nachbarn benötigt. Erst wenn z. B. Baugrenzen überschritten, Abstände unterschritten, Höhen oder Flächen überschritten werden, könnten Zustimmungen der Nachbarn (am besten auf den Plänen) erforderlich werden.
Für eine Analyse und baurechtliche Prüfung Ihres Falles stehe ich gerne zur Verfügung.
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: Muss man für eine Hinterlandbebauung / 2. Reihe in NRW nur die Unterschriften der unmittelbaren Grundstücksnachbarn sammeln ? Können diese hiervon zurücktreten ? Wie formuliert man das ? Macht sowas ein Architekt oder wer ? Ich würde gerne Bauen, wenn ich die Zustimmung kriege, aber wollte erst die 5 Unterschriften sammeln und dann zum Architekten. Oder müssen die Unterschriften unter Baupläne ? Man sagte mir eine pauschale Einverständniserklärung reicht. Wer hat Erfahrung ? Danke für jeden Tipp.........