Abgeschickt von O.Wentz am 04 August, 2006 um 17:58:43
Muss man für eine Hinterlandbebauung / 2. Reihe in NRW nur die Unterschriften der unmittelbaren Grundstücksnachbarn sammeln ? Können diese hiervon zurücktreten ? Wie formuliert man das ? Macht sowas ein Architekt oder wer ? Ich würde gerne Bauen, wenn ich die Zustimmung kriege, aber wollte erst die 5 Unterschriften sammeln und dann zum Architekten. Oder müssen die Unterschriften unter Baupläne ? Man sagte mir eine pauschale Einverständniserklärung reicht. Wer hat Erfahrung ? Danke für jeden Tipp.........