Abgeschickt von Dirk Baumeister am 07 Juli, 2006 um 16:19:28
Antwort auf: Re: Bebauungsplanänderung im Einzelfall von Anni am 06 Juli, 2006 um 23:59:26:
Bauland (mit B-Plan oder Innenbereich nach §34 BauGB) ist Bundesrecht, das formelle Verfahren zur Erstellung eines B-Planes ebenso.
Wenn es keinen gültigen Bebauungsplan gibt ist eine nach §34 BauGB möglich, sofern sich das Grundstück in "einem im Zusammenhang" bebauten Bereich befindet ist eine Bebauung für jedermann möglich. Die Größe und Nutzung muß sich an der Umgebung orientieren. Wenn das Grundstück zum Außenbereich gehört, ist eine Bebauung nach §35 BauGB nur in Ausnahmefällen möglich (Landwirtschaftliche Nutzung, Umnutzung einer ehemaligen landwirtschaftlichen Nutzung usw.)
: Wir haben eine Anfrage gestellt beim Magistrat. Dieser beantwortete diese damit, daß der Bau eines Hauses ausgeschlossen sei, da unser Grunstück nicht im Bebauungsplan vorgesehen sei. Merkwürdigerweise hat ein höherer Beamter unserer Stadt jetzt gerade ein Grundstück erworben, welches auch nicht im Bebauungsplan war, dieser jedoch für Leute mit "Vitamin B" ganz schnell so geändert wurde, daß auf diesem Grundstück jetzt ein Haus steht. Schade eigentlich, aber dafür sind wir wohl einfach zu kleine Lichter!