Abgeschickt von Anni am 06 Juli, 2006 um 23:59:26
Antwort auf: Re: Bebauungsplanänderung im Einzelfall von Dirk Baumeister am 06 Juli, 2006 um 23:49:29:
: Wenn Sie "Gartenland" gekauft haben, dann ist wohl zunächst davon auszugehen, dass das Grundstück zum sogenannten Außenbereich gehört. Um VERBINDLICH festzustellen, ob das Grundstück überhaupt bebaubar ist, wäre eine Bauvoranfrage zu empfehlen. Die können Sie sogar selbst stellen, wenn Sie in einer Flurkarte (bei der Gemeinde erhältlich) ihr Wunschhaus mit den Abmessungen und Lage auf dem Grundstück eintragen, die Formulare (auch bei der Gemeinde erhältlich) ausfüllen und anfragen, ob diese Bebauung genehmigt werden würde. Daraufhin erhalten Sie einen Bescheid. Unverbindliche Informationen erhalten Sie auch durch telefonische oder persönliche Rückfrage bei der Bauaufsicht der Gemeinde.
: Sie können natürlich auch einen Architekten beauftragen - bei entsprechendem Bedarf stehe ich gerne zu Verfügung.
: : Hallo,
: : mein Mann und ich sind seit einiger Zeit Besitzer eines ca.1300qm großen Gartengrundstückes.In unmittelbarer nähe steht ein Altbau und ein angebautes Einfamilienhaus. Kanalisation und andere Anschlüsse, sowie die direkte Zufahrt zu unserem Grundstück sind vorhanden. Weiß jemand ob und wie es möglich ist für unser Grundstück eine Einzelfallgenehmigung zum Errichten eines Einfamilienhauses zu erwirken. Wäre Dankbar für brauchbare Informationen, da die Sache für uns wirklich wichtig ist.
: : Gruß
: : Anni
Wir haben eine Anfrage gestellt beim Magistrat. Dieser beantwortete diese damit, daß der Bau eines Hauses ausgeschlossen sei, da unser Grunstück nicht im Bebauungsplan vorgesehen sei. Merkwürdigerweise hat ein höherer Beamter unserer Stadt jetzt gerade ein Grundstück erworben, welches auch nicht im Bebauungsplan war, dieser jedoch für Leute mit "Vitamin B" ganz schnell so geändert wurde, daß auf diesem Grundstück jetzt ein Haus steht. Schade eigentlich, aber dafür sind wir wohl einfach zu kleine Lichter!