Re: Stützmauer vs. Einfriedung: was ist genehmigungsfrei?


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Abgeschickt von Passau am 07 Juni, 2006 um 12:50:54

Antwort auf: Stützmauer vs. Einfriedung: was ist genehmigungsfrei? von André am 29 Mai, 2006 um 22:06:32:

Eine Stützmauer wird nur durch einen aufgestezten Zaun o. ä. zur Einfriedung, da es ihr andernfalls an der einfriedenden Wirkung fehlt. Je nach Bundesland sind Stützmauern im Ortsbereich bis zu einer bestimmten Höhe genehmigungsfrei. Ich würde mich beim zuständigen Landratsamt nach der Genehmigungspflicht und ggf. -fähigkeit erkundigen, um auch später keine Probleme zu bekommen. Es könnten im Bebauungsplan auch Festsetzungen zu Stützmauern enthalten sein, die eingehalten werden müssen...



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