Stützmauer vs. Einfriedung: was ist genehmigungsfrei?


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Abgeschickt von André am 29 Mai, 2006 um 22:06:32

Hallo, Forumsteilnehmer,

bei unserem Hanggrundstück möchten wir eine Stützmauer in Höhe von 1 Meter an der Straße errichten. Lt. Bebauungsplan ist eine massive Einfriedung bis maximal 30 cm zulässig.

Nun die Fragen: Ist eine Stützmauer an der Grundsücksgrenze eine Einfriedung? Ist für das Errichten einer Stützmauer an der Grundstücksgrenze eine Baugenehmigung erforderlich oder ist dieses Vorhaben baugenehmigungsfrei?

Viele Grüße André



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