Abgeschickt von André am 29 Mai, 2006 um 22:06:32
Hallo, Forumsteilnehmer,
bei unserem Hanggrundstück möchten wir eine Stützmauer in Höhe von 1 Meter an der Straße errichten. Lt. Bebauungsplan ist eine massive Einfriedung bis maximal 30 cm zulässig.
Nun die Fragen: Ist eine Stützmauer an der Grundsücksgrenze eine Einfriedung? Ist für das Errichten einer Stützmauer an der Grundstücksgrenze eine Baugenehmigung erforderlich oder ist dieses Vorhaben baugenehmigungsfrei?
Viele Grüße André